Generatoren Technik Rüdinger
Inh. Philipp Rüdinger
Riegelstraße 5
75056 Sulzfeld
Telefon: +49 7269 9192646
Email: info[at]gt-ruedinger.de
Umsatzsteuernummer gem. § 27a UStG: DE310458752
Inhaltverantwortlicher gem. § 55 II RStV: Philipp Rüdinger
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§1 Allgemeines
(1) Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle unsere Lieferungen. Sie gelten für laufende oder künftige Lieferungen auch ohne erneute Bekanntgabe. Abweichende Bedingungen des Käufers werden nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung Vertragsbestandteil.
(2) Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
(3) Vereinbarungen jeder Art – auch Ergänzungen, Änderungen, Nebenabreden – werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns bindend.
(4) Durch technische Weiterentwicklung bedingte Änderungen bleiben vorbehalten.
§2 Lieferung
(1) Unsere Lieferungen erfolgen ab Werk auf Kosten und Gefahr des Käufers. Sämtliche mit der Verpackung verbundenen Kosten, Fracht und Porto gehen zu Lasten des Käufers. Eine Transportversicherung wird von uns nicht abgeschlossen. Eine Haftung für Transportschäden ist ausgeschlossen.
(2) Verweigert der Käufer zu Unrecht die Entgegennahme der Lieferung, so hat er die hierdurch entstehenden Kosten und das Risiko des Rücktransportes zu tragen.
(3) Unsere Zeichnungen und sonstigen Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht und nicht zum Nachbau verwendet werden. Der Käufer übernimmt bei Lieferungen nach von ihm überlassenen Zeichnungen, Mustern und Modellen die Gewähr, dass wir hierdurch keine Rechte Dritter verletzen. Der Käufer haftet für alle aus der Nichteinhaltung dieser Gewähr entstehenden Schäden.
(4) Der Verkauf von Konstruktionsleistungen beinhaltet – wenn nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart – nicht die Übertragung oder Einräumung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten oder des Know-how. Der Nachbau oder die Vervielfältigung von gelieferten Gegenständen – auch durch Dritte – ist ohne schriftliche Zustimmung von nicht zulässig.
(5) Teillieferungen sind zulässig.
(6) Auf Abruf bestellte Ware muss spätestens nach 12 Monaten vollständig abgenommen sein. Diese Frist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Für 50% des Auftragsvolumens hat der Käufer mit Erteilung des Abrufauftrages die Abruftermine verbindlich anzugeben.
§3 Preise
(1) Unsere Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Liegt zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung ein Zeitraum von mehr als 3 Monaten, behalten wir uns Preisänderungen durch inzwischen eingetretene Lohn- und Materialpreiserhöhung vor.
§4 Zahlung
(1) Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen netto ab Rechnungsdatum. Maßgebend ist der Eingang des Rechnungsbetrages auf unserem Konto.
(2) Bei Zielüberschreitungen werden Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank vom Rechnungsdatum an berechnet, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Darüber hinaus sind alle durch den Verzug entstandenen Schäden vom Käufer zu ersetzen. Wir sind auch berechtigt, nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Als Schadensersatz ist ohne Nachweis 25% des Kaufpreises ohne MwSt. zu zahlen, es sei denn, der Käufer weist einen geringeren oder der Verkäufer einen höheren Schaden nach.
§5 Eigentumsvorbehalt
(1) Die von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis alle unsere gegenwärtigen Ansprüche gegen den Käufer sowie die künftigen, soweit sie mit der gelieferten Ware in Zusammenhang stehen, erfüllt sind. Bei laufender Rechnung gilt das vorhandene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung.
(2) Der Käufer ist berechtigt, die in unserem Eigentum stehende Ware (Vorbehaltsware) im regelmäßigen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern. Er hat in jedem Falle das Eigentum zu unseren Gunsten auch gegenüber dem Drittkäufer vorzubehalten.
(3) Der Käufer tritt uns bereits jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund hinsichtlich der Ware jetzt oder später zustehenden Ansprüche ab und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterveräußert, oder ob sie mit einem Grundstück oder mit beweglichen Sachen verbunden wird. Eine Veräußerung ohne unsere vorherige ausdrückliche Zustimmung ist unzulässig, wenn bezüglich der gegen den Dritten entstehenden Forderungen ein Abtretungsverbot besteht oder diese Forderung bereits anderweitig abgetreten ist. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung oder zusammen mit nicht uns gehörenden Waren veräußert, oder wird sie mit einem Grundstück oder beweglichen Sachen verbunden, gilt ein erststelliger Teilbetrag der Forderung des Käufers gegen seine Abnehmer in Höhe des zwischen dem Käufer und uns vereinbarten Lieferpreises der Vorbehaltsware als abgetreten.
(4) Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen, solange er uns gegenüber mit seinen Zahlungsverpflichtungen nicht in Verzug ist. Er ist dagegen nicht berechtigt, über derartige Forderungen durch Abtretung oder in sonstiger Weise zu verfügen. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, die Abtretung an uns seinen Abnehmern bekannt zu machen. Wir sind jederzeit berechtigt, die Abtretung offenzulegen.
(5) Etwaige Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne dass uns daraus Verpflichtungen entstehen. Auch die be- oder verarbeiteten Waren bzw. Materialien dienen zur Sicherung sämtlicher oben bezeichneten Forderungen. Werden die von uns gelieferten Materialien zusammen mit uns nicht gehörenden Materialien verarbeitet, so wir Miteigentümer an den neu entstehenden Sachen im Verhältnis des Rechnungswertes unserer verarbeiteten Waren zum Wert an deren verarbeiteten Gegenstände. Sollten unsere Eigentumsrechte durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung untergehen, so tritt der Käufer schon jetzt sämtliche ihm aus diesem Vorgang entstehenden Forderungen an uns ab.
(6) Werden unsere Rechte durch Maßnahmen Dritter beeinträchtigt, ist der Käufer verpflichtet, uns unverzüglich zu unterrichten und alle Auskünfte und Unterlagen zur Wahrung unserer Rechte zur Verfügung zu stellen. Die uns durch die Verfolgung unserer Rechte entstehenden Kosten hat der Käufer zu erstatten.
(7) Bis zur Begleichung unserer oben genannten Ansprüche ist eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der von uns gelieferten Ware untersagt. Bis dahin ist eine Verpfändung oder Abtretung von Forderungen an Dritte und nach dem Gesetz bevorrechtigter Gläubiger ohne unsere ausdrückliche Zustimmung unzulässig.
(8) Wir werden auf Anforderung die uns zustehenden Sicherungen insoweit freigeben, als ihr Wert die noch zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
§6 Gewährleistung
(1) Bei berechtigten Mängelrügen oder Falschlieferungen erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Gutschrift. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Käufer berechtigt, nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung zu verlangen. Ansprüche auf Schadensersatz stehen dem Besteller nur zu, wenn und soweit einer unserer gesetzlichen Vertreter oder einer unserer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen einer etwaigen schuldhaften Verletzung unserer Pflicht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung, aus positiver Vertragsverletzung oder einem sonstigen Rechtsgrund.
(2) Ersetzte Teile werden Eigentum der Firma Generatoren Technik Rüdinger.
(3) Reklamationen können nur berücksichtigt werden, wenn sie binnen einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich geltend gemacht worden sind. Verdeckte Mängel sind in gleicher Weise unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Durch nicht rechtzeitig erfolgte Mängelanzeige oder eigenmächtig vorgenommene Eingriffe an der Ware erlischt unsere Gewährleistungspflicht.
(4) Gewährleistung ist ausgeschlossen für Mängel oder Schäden, die darauf beruhen, dass unsere Ware unter anderen als den uns vom Käufer genannten Bedingungen eingesetzt wird. Entsprechendes gilt für Mängel oder Schäden, die auf unrichtigen oder unvollständigen Informationen des Käufers beruhen.
(5) Ist der Kunde Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Lieferung neuer Sachen zwei Jahre, bei Lieferung gebrauchter Sachen ein Jahr. Die Frist beginnt mit Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt § 7.
(6) Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr. Die Verjährungsfrist im Falle eins Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt § 7.
(7) Im Gewährleistungsfall muss der Kunde den Liefergegenstand unverzüglich an das Werk von der Firma Generatoren Technik Rüdinger zurücksenden. Die Firma Generatoren Technik Rüdinger trägt die Kosten der Rücksendung sowie die Kosten des günstigsten Versandes des nachgebesserten Liefergegenstandes oder des Ersatzstückes.
(8) Wenn sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt, trägt die Firma Generatoren Technik Rüdinger die Kosten des Ersatzstückes ab Werk bis zum Ursprünglichen Lieferort der vorhergehenden Lieferung. Falls Liefergegenstände fest eingebaut werden, und der Ausbau oder die Rücksendung nur mit einem Aufwand durchführbar ist. Muss die Firma Generatoren Technik Rüdinger benachrichtigt werden, dass zur Beseitigung eines Mangels ein Techniker von der Firma Generatoren Technik Rüdinger oder von einer autorisierten Vertragsfirma die Reparatur vor Ort durchführt werden soll. Mit Ausnahme der Kosten für das Ersatzstück, zuzüglich eventuell günstigster anfallender Versandkosten, trägt der Kunde alle übrigen Kosten einschließlich der Reise- und der Montagekosten.
(9) Etwa anfallende Einbaukosten und/oder Ausbaukosten werden von der Firma Generatoren Technik Rüdinger nicht übernommen.
(10) Mängel oder Teilleistungen berechtigen nicht zur Annullierung des ganzen Auftrages oder anderer erteilet und noch nicht erledigter Aufträge. Vorstehende Bestimmungen gelten sinngemäß bei Lieferung anderer als vertragsgemäßer Ware oder bei Mengenfehlern.
§7 Haftung für Schäden
(1) Die Haftung von der Firma Generatoren Technik Rüdinger für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d. h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, Ansprüchen aus Produkthaftung und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet die Firma Generatoren Technik Rüdinger für jeden Grad des Verschuldens. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache. Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber der Firma Generatoren Technik Rüdinger ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertreten und Erfüllungsgehilfen von der Firma Generatoren Technik Rüdinger
§8 Unmöglichkeit und Verzug
(1) Wird uns die Lieferung aus von uns zu vertretenden Gründen unmöglich, ist der Besteller zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei teilweiser Unmöglichkeit ist er zum Rücktritt hinsichtlich des Teils der vertraglichen Leistung berechtigt, dessen Erfüllung unmöglich geworden ist.
(2) Angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich. Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse wie Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, Streik und Aussperrung, erheblichem Personalausfall durch Krankheit, gleichgültig, ob diese Hindernisse bei uns oder einem Zulieferer eintreten. Nicht verschuldete Betriebsstörungen jeder Art berechtigen uns zum Rücktritt vom Vertrag, ohne Schadensersatzpflichtig zu werden.
(3) Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, ist der Käufer unter den Voraussetzungen von § 326 BGB berechtigt, vom Vertrag insoweit zurückzutreten, als er noch nicht erfüllt ist.
(4) Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit oder Verzug bestehen nur, wenn und soweit der Schaden von einem unserer gesetzlichen Vertreter oder einem unserer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden ist.
§9 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Die Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Aufrechnung erfolgt mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts mit Forderungen aus einem anderen Vertragsverhältnis ist ausgeschlossen.
§10 Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Sulzfeld
§11 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Karlsruhe
§12 Salvatorische Klausel
Die Ungültigkeit einer oder mehrerer dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. An Stelle einer etwa unwirksamen Bedingung tritt die maßgebliche gesetzliche Regelung.